Smith Travel Research, eine im Bereich weltweiter Hotelbewertungen tätigen Firma, die früher unter der Domain smithtravelresearch.com, dann unter strglobal.com erreichbar war, hat sich in diesem Monat vor dem National Arbitration Forum den Domainnamen STR.com erstritten. Die Domain war laut archive.org zwischen 1997 und 2005 im Besitz zweier IT-Firmen, danach landete man auf einer Parkingseite, bis man schließlich dies hier sehen konnte:
Sinnigerweise steht die Abkürzung STR für “Search for Hotel & Reservations”. Die Links auf der Webseite führen zu Partnerseiten, die wohl den Inhaber der Domain für die zugeführten Besucher bezahlen.
Smith Travel Research führt seine Geschäfte schon seit über 25 Jahre und hat die eine oder andere Marke reserviert, in Europa beispielsweise seit Anfang diesen Jahres eine Bildmarke zu “STR Global”. Was lag also näher für sie, als sich um die Domain STR.com zu bemühen? Der Panelist Joel M. Grossman klopfte die Klage also nach den drei bekannten Kriterien ab und befand demzufolge kurz und bündig, dass die Domain der klagenden Firma Smith Travel Research zu überschreiben sei.
Was lernen wir daraus? Je kürzer der Domainname unter der Endung “com”, desto eher sollte man sich um eine eigene eingetragene Marke kümmern, um eventuellen Disputen anderer Markeninhaber aus aller Herren Ländern zuvorzukommen.


