31. Juli 2009

Map of Online Communities

Kategorie: Allgemein — admin @ 00:08

Interessant, wie andere das so sehen:

Ein Klick auf das Bild und es wird größer dargestellt.

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30. Juli 2009

Die Geschichte mit dem Kaugummi

Kategorie: Allgemein — admin @ 14:18

Mehr davon findet man hier.

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29. Juli 2009

ganz schön fix bei six(t)

Kategorie: Allgemein — admin @ 04:30

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24. Juli 2009

Beim UDRP-Verfahren schwindeln und doch die Domain erhalten

Kategorie: Allgemein — admin @ 23:55

Meine Eltern haben mich gelehrt, dass Lügen kurze Beine haben. Aber anscheinend ist das wohl nicht immer so. Über einen dreisten Fall bin ich beim UDRP-Verfahren in Sachen compart.com gestolpert. Dort hat sich der Kläger, die schwäbische Firma Compart AG aus Böblingen etwas geleistet, was man nicht alle Tage mitbekommt. Um an die begehrte com-Version ihrer de-Domain heranzukommen, wendeten sie ein paar Tricks an und wurden dabei von dem dreiköpfigen Entscheidungs-Gremium beim Schwindeln erwischt.

Doch der Reihe nach: Zuerst hatte die Compart AG dem derzeitigen Inhaber, die Firma Vertical Axis aus Barbados, 7.000 US$ geboten, um später mit 12.000 und 20.000 US$ zu erhöhen, die diese jedoch zuerst ablehnte, um dann mit 48.000 US$ zu  kontern. So viel schien ihnen wohl die Domain nicht wert zu sein und so zogen sie vor das National Arbitration Forum. Und dort war Vertical Axis leider schon als Firma gebrandmarkt, die gerne mal Markennamen fremder Firmen registriert und zu monetarisieren versucht. Von 27 UDRP-Fällen, in denen sie bereits involviert waren, haben sie zwölf bisher verloren. Also nicht unbedingt eine gute Ausgangslage in diesem Verfahren.

Und nun griffen die Schwaben zu ihrer ersten List. Sie reichten eine Liste mit Treffern ein, die nachweisen sollte, dass die Anzeigen auf Webseite genau ihre Marke verletzen würden. Wenn man sich die allerdings anschaut, entdeckt man, dass dem beileibe nicht so ist.

Vertical Axis hat nämlich für die Anzeige passender Werbeanzeigen als Suchwort “parts” “cars for sale” und “cars” festgelegt. Sucht man allerdings im angebotenen Suchfenster nach Software, werden einem auf den Folgeseiten Firmen angezeigt, die den Geschäftsbereich der Compart AG tangieren, nämlich den Dokumenten- und Output-Management-Markt. Und genau jene Treffer hat die Compart AG dem Panel präsentiert. Ein Schuft, wer Böses dabei denkt. Die Panelisten jedenfalls haben den Braten gerochen. Und dennoch hat es nach Ansicht der drei Panelisten gereicht, um den Punkt der Registrierung in böser Absicht zu erfüllen

The Respondent is deriving a financial benefit from web traffic diverted through the Domain Name to linked websites on the domain parking page. The Panel therefore also accepts that the Respondent has intentionally attracted Internet users to its websites or other on-line locations for commercial gain through confusion as to the source, affiliation or endorsement of the website or location. This amounts to evidence of bad faith use under paragraph 4(b)(iv) of the Policy. Accordingly, the Panel finds that the Domain Name was registered in bad faith and is being used in bad faith.

Auch in dem Punkt Registrieren und Nutzen in böser Absicht wurde Vertical Axis für schuldig befunden. Nach Ansicht der Panelisten hätten rudimentäre Google-Suchkentnisse genügt, um festzustellen, dass es da eine ausländische Firma mit identischen Namen gibt, denn schließlich würde es sich ja um kein generisches Wort handeln.

But, if the Respondent had carried out even basic Google searches in respect of “COMPART” or searched for other top-level domain registrations using “compart”, then these would have yielded obvious references to the Complainant and its use of the name as a trade mark. Since the Respondent acquired the Domain Name by purchase from an existing registrant, and the Domain Name could not be said to be a commonly used word, it was all the more relevant to carry out searches before registration.

Egal, ob Vertical Axis vorab recherchierte, ob sie mit dem Kauf der Domain Markenrechte anderer verletzen oder nicht, oder ob sie dies nicht taten, nach Ansicht der Richter machten sie sich schuldig im Sinne der Anklage.

Accordingly, the very strong inference in this case is that either the Respondent in fact closed its eyes to whether the Domain Name was identical or confusingly similar to a trademark in which a third party had rights, or the Respondent did make some enquiries and as a result had knowledge of the Complainant at the time of registration. Without deciding whether either of these inferences standing alone would support a finding of bad faith registration, the Panel concludes that such a finding is appropriate in this case.

Aber auch Vertical Axis konnte sich in diesem Verfahren nicht gerade mit Ruhm bekleckern. Nach deren Meinung handelt es sich bei dem Wort compart  um ein Wort, welches im Wörterbuch steht, mithin also generisch sei und man mit “in Teilen aussondern und markieren; unterteilen“ übersetzen beziehungsweise beschreiben könne. Doof nur, dass weder das von den Panelisten herangezogene Merriam-Webster’s Desk Dictionary von 1995 noch das Merriam-Webster’s Collegiate Dictionary von 1996 das Wort verzeichneten. Und auch ihre Einwand, es handle sich dabei auch um ein generisches deutsches Wort konnte nicht verifiziert werden.

Und so landet also dieser Tage die Domain compart.com bei der schwäbischen Compart AG. Nun denn. Nochmal Glück gehabt, oder?

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erneutes UDRP-Verfahren gegen Dolphins.com

Kategorie: Domains — admin @ 18:17

Schon im Jahr 2000 hat die amerikanische National Football League (NFL) versucht, an die begehrte Domain Dolphins.com zu gelangen. Das damalige UDRP-Verfahren wurde allerdings aus mir unbekannten Gründen abgebrochen. Nun haben sie wieder eins angefangen, wohl in der Hoffnung, diesmal mehr Erfolg beim neuen Inhaber Marchex zu haben. Die machen es ihnen aber auch scheinbar leicht, erscheinen auf der geparkten Seite momentan doch überwiegend Links zu Dingen rund um die Miami Dolphins und deren Geschäft, dem Football.

Allerdings gehören laut den Richtlinien des Verfahren zwingend drei Voraussetzungen erfüllt, um die Domain dem Kläger übertragen zu können:

  1. Ist der beanstandete Domainname mit einem Warenzeichen oder Dienstleistungszeichen des Klägers identisch oder ihm zur Verwechslung ähnlich?
  2. daß der Beklagte keine Rechte bzw. kein berechtigtes Interesse hinsichtlich des Domainnamens hat
  3. daß der Domainname bösgläubig angemeldet wurde und genutzt wird.

Sofern Marchex also nachweisen kann, dass sie nach der Übernahme der Domain ursprünglich einen anderen Inhalt darauf hatten, wird es für die Dolphins schwer werden, an die Domain zu kommen, da sie dann nicht bösgläubig registriert wurde, obwohl sie momentan so genutzt wird. Wir dürfen also gespannt sein auf die Entscheidung.

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