3. Juni 2009

Bill Clinton verliert vor dem National Arbitration Forum

Kategorie: Allgemein — admin @ 17:54

Und dabei sah es eigentlich doch so einfach aus: Der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, der bürgerlich William J. Clinton heisst, wollte lediglich die Domains “WilliamClinton.com”, WilliamJCclinton.com” und “PresidentBillClinton.com” in seinen Besitz überführen. Die Entscheidung der Schiedskommision war allerdings anders als erwartet. Der Ex-Präsident hat keinen Anspruch auf die oben genannten Domainnamen.

Der derzeitige Domainhaber, der Privatdetektiv Joseph Culligan mit dem sinnigen Namen “web of deception“, salopp übersetzt mit “Netz der Täuschungen” leitet die Domains auf die Homepage der Republikaner weiter, was nicht gerade schmeichelhaft ist für Bill, der ja bekanntlich zu den Demokraten zählt.

Wenn man vor das Forum tritt, um sich eine Domain zu erstreiten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein, ehe der Schiedsrichter einer Übertragung zustimmt:

(1)   der betroffene Domainname verletzt Markenrechte, die der Antragsteller besitzt

(2)   der Beschuldigte besitzt keine ausreichende Rechte am Domainnamen

(3)   die betroffene Domain wurde registriert, um sie arglistig zu verwenden.

Der Schiedsrichter Glen Ayers entschied, dass zwar gegen die ersten beiden Bedingungen verstoßen wurde, nicht aber gegen die dritte, ergo bleiben die Domains beim bisherigen Inhaber. Diese Entscheidung scheint formal richtig zu sein, da Links zu den Republikanern in den NAF-Richtlinien nicht erwähnt werden und daher ansich nichts Anstößiges sind und ferner die Anwälte von Bill Clinton nicht nachweisen konnten, dass die betroffenen Domains arglistig verwendet wurden.

Bei uns in Deutschland ist anscheinend allein schon das Namensrecht höher angesiedelt als dort. Meiner Meinung nach hätte die Entscheidung auch in den USA anders ausfallen müssen. Ausserdem bemängle ich – wie so oft – dass das Schiedsgericht mal wieder aus lediglich einer einzigen Person bestand, ein wie ich finde untragbarer Zustand. Zumal solche Entscheidungen nach amerikanischen Recht ja zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen als Referenz herangezogen werden.

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